Qualitätssicherung

Der Gesetzgeber gibt gemäß § 22a SGB VIII klar vor: (1) „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen und weiterentwickeln. Dazu gehören die Entwicklung und der Einsatz einer pädagogischen Konzeption als Grundlage für die Erfüllung des Förderungs- auftrags sowie der Einsatz von Instrumenten und Verfahren zur Evaluation der Arbeit in den Einrichtungen.“

Um Teamprozesse zu fördern, pädagogisches Handeln und die pädagogische Arbeit zu reflektieren, zu überprüfen und weiterzuentwickeln, bietet der Träger folgende Unterstützungsmöglichkeiten:

  • regelmäßige Evaluation der Arbeit (intern und extern)
  • gemeinsame hausinterne Fortbildungs- veranstaltungen für Leiter*innen und pädagogische Fachkräfte
  • Elternbefragungen
  • externe Fortbildung
  • Supervision bei Bedarf
  • Fachberatung
  • Fachtage
  • und die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Träger und Kitas

Lesen Sie weiter in unserem neuen Trägerkonzept:

Please wait while flipbook is loading. For more related info, FAQs and issues please refer to DearFlip WordPress Flipbook Plugin Help documentation.