Kinderschutz
Institutionelles Schutzkonzept
Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen, gehört zu den Pflichtaufgaben jeder Kindertageseinrichtung. Ziel unseres institutionellen Schutzkonzeptes ist es, Mitarbeiter*innen auf Gefährdungen für Kinder in unseren Einrichtungen hinzuweisen, Gefährdungen zu erkennen und durch angemessene Maßnahmen auf den bestmöglichen Schutz hinzuwirken.
Das Schutzkonzept unterscheidet zwischen präventiven und intervenierenden Maßnahmen. Es dient der Prävention und dem fachlichen Umgang mit Grenzverletzungen/sexualisierter Gewalt und gilt für alle tätigen Fachkräfte, Nicht-Fachkräfte, Beschäftigten und Praktikant*innen.
Im Kapitel präventiver Kinderschutz wird erläutert, welche Rechte, Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten Kindern in den Einrichtungen der Forum Soziale Dienste gGmbH (FSD) eingeräumt werden.
Zudem werden die strukturellen Rahmenbedingungen, die präventiv wirken, dargestellt.
Im Kapitel intervenierender Kinderschutz werden die verschiedenen Formen von Kindeswohlgefährdung aufgeführt und erklärt.
Im letzten Kapitel des Konzepts sind die verschiedenen Verfahrensabläufe als Flussdiagramme dargestellt und die Kontaktdaten von Beratungsstellen aufgelistet.
Rechtliche Grundlagen sind die UN-Kinderrechtskonvention, die § 8, 8a, 8b SGB VIII zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung, das Bundeskinderschutzgesetz als Konzept zum Schutz von Kindern in Kitas, das KitaFöG und die Aspekte des Beteiligungsverfahrens und der Beschwerdemöglichkeiten nach § 45, Absatz 2,3 SGB VIII.
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Kitaplätze
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